Qualitätssicherung in der Produktion der Brandschutzwände dank WPK Zertifizierung

Die Schwab AG setzt bei der Herstellung der Brandschutzwände auf die werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Die Kontrolle beim jährlichen Wiederholungsaudit durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle SIPIZ wurde wieder erfolgreich durchgeführt.
 

Gesetzgebung für Bauprodukte im Bereich Brandschutz

Seit dem 1. Juli 2015 müssen in der Schweiz alle Bauprodukte im Bereich Brandschutz der Produktegesetzgebung entsprechen. Mit der Gesetzgebung sollen technische Handelshemmnisse abgebaut werden, indem die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten jenen der Nachbarländer angeglichen werden.
 

Das Vorgehen bei einer werkseigenen Produktionskontrolle (WBK)

Für das Inverkehrbringen von Sicherheitskritischen Bauprodukten muss eine notifizierte und akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Stelle – das SIPIZ – für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beigezogen werden. Aus diesem Grund hat sich die Schwab AG diesem Verfahren gestellt. Seit 2019 ist das eigen entwickelte Brandschutz-Trennwandsystem «Schwab 63» inklusive Türen zertifiziert und jährlich wird dieses einem Wiederholungsaudit unterzogen, welches auch dieses Jahr wieder erfolgreich bestanden wurde. Das Produkt ist auch bei der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen eingetragen und registriert.

Das zu prüfende Bauteil wird in einem Prüfungslabor im Massstab 1:1 aufgebaut und anschliessend einer Brandbeanspruchung ausgesetzt. Die Ergebnisse dieser Brandprüfungen werden anhand der im Versuch bestimmten Feuerwiderstandszeit dokumentiert und in Berichten festgehalten.

Die Schwab AG garantieren ihren Kunden mit dieser Zertifizierung ein gesetzeskonformes, hochqualitatives und ästhetisches Trennwandsystem «Schwab 63» auf dem neusten Stand der Technik.


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